Führerschein Vorderseite

Führerschein Vorderseite

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 entschieden, dass Besitzer eines A2-Stufenfürherscheins nur noch solche Motorräder mit 48PS (35kW) fahren dürfen, die ungedrosselt nicht mehr als 95PS (70kW) besitzen.

Diese Regelung gilt bereits seit 2013 für alle Mitgliedsstaaten der EU, nur Deutschland bildete eine Ausnahme. Da sich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anbahnte, sollte das Thema eigentlich schon vor einem halben Jahr geklärt worden sein. Nun wurde es entschieden und A2-Führerscheinneulinge dürfen nur noch ein Motorrad mit maximal 48PS (35kW, 0,2kW pro kg) fahren, das falls es gedrosselt wurde, offen nicht mehr als 95PS (70kW) besitzt. Damit stimmte der Bundesrat der „11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisordnung“, zu.

Bestandsschutz für Besitzer eines A2-Führerscheins

Laut dem Industrieverbands Motorrad (IVM) ist das gute an der Entscheidung, dass es einen Bestandsschutz für alte A2-Führerscheine gibt. Alle die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor der Veröffentlichung der Neureglung im Bundesgesetzblatt, ihren Führerschein gemacht haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen und können gedrosselte Motorräder die offen mehr als 95PS leisten, fahren. Der Verband rät jedoch diejenigen ab, mit dem Motorrad ins Ausland zu fahren, da diese Ausnahme des Bestandsschutzes dort nicht gilt.

Mit der Veröffentlichung wird Anfang 2017 gerechnet.

Verlauf zur Diskussion der Leistungsbeschränkung A2-Führerschein:

http://motofreak.de/22-news/recht-und-verkehr/3429-aenderung-leistungsbeschraenkung-a2-fuehrerschein

Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..