Frankreich Mitführpflicht eines AlktesterAb dem 1. Juli 2012 muss jeder, auch Touristen, ein Alkoholtestgerät im Kraftfahrtzeug mitführen.

Mit dieser Maßnahme möchte die französische Regierung gegen die hohe Anzahl an Trunkenheitsunfällen angehen. Die Kraftfahrzeughalter sollen so vor dem Fahrtantritt selber testen können ob sie fahrtüchtig sind, oder halt nicht. Diese Regelung tritt laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) ab dem 1. Juli in Kraft. Sie gilt sowohl für Einheimische als auch Touristen, für PKWs, Löws und Motorrädern. Nach einer viermonatigen Eingewöhnungsphase droht bei nicht beachten ab dem 31. Oktober eine Verwarngebühr von 11 Euro. Ein Einweggerät soll bereits ab 1,50€ in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen zu bekommen sein.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..