Dunlop Sportmax Q3+

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Nun wurde es entschieden und verbaute Motorradreifen, die von der Größe laut Zulassungsbescheinigung, abweichen, müssen vom TÜV begutachtet und eingetragen werden. Ansonsten gibt es keine Plakete und somit keine Zulassung für das Motorrad. Bisher reichte die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Diese musste man immer bei sich führen und die Diskussion bei der Prüfstelle oder der Polizeikontrolle war gewonnen. Oft schauten die Streckenposten oder TÜV und Dekra auch selbst nach und halfen aus, damit ist nun Schluss.

Die Diskussion um dieses Thema hatten wir bereits in diesem Artikel angekündigt https://www.motofreak.de/22-news/recht-und-verkehr/3938-streit-um-reifenfreigabe. Nun hat das Bundesverkehrsministerium entschieden. Zunächst gilt diese Regelung für alle Reifen die ab 2020, siehe DOT-Nummer an der Reifenflanke, hergestellt wurden. Ab 2025 soll diese Regelung dann grundsätzlich gelten und alle Reifen betreffen.

D.h. man sollte sich in 2019 ggf. noch einen Satz Reifen besorgen oder mehr :), sodass man im nächsten Jahr nicht Gefahr läuft einen Satz aus dem dann aktuellen Produktionsjahr 2020 zu erhalten, den dann der TÜV bzw. Dekra und Co abnehmen und eintragen müssen.

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RoadRunner schrieb am:Mittwoch, 16. Oktober 2019 09:37 Uhr

Das ist doch reine Geldmacherei und Selbsterhalt der Prüfstellen. Wenn der Hersteller nicht weiß für welche Bikes der Reifen gefahrlos verwendet werden kann, dann TÜV und Dekra bestimmt auch nicht.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..