FührerscheinDiese betrifft nicht nur die Autofahrer sondern ist besonders für die Motorradanfänger sehr interessant.

Drei Jahre lang hat das EU-Parlament über eine neue Führerscheinrichtlinie diskutiert. 2007 wurde dann ein Kompromiss beschlossen, der den einzelnen EU Länder viele Freiheiten einräumt und die Umsetzung zum Januar 2013 fest legt.

Ziel war es u.a. einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein in der gesamten EU, im Scheckkartenformat, den wir bereits haben, fest zu legen. Da dies bei den Mitgliedsstaaten nicht so einfach ist, wurde die Frist auf 2033 festgelegt. Bis dahin sind mehr als 110 unterschiedliche Führerscheine in der EU gültig.

Hier die Änderungen ab 2013:

Auto- und Motorradführerscheine die ab 19.01.2013 ausgestellt werden gelten für maximal 10 bis 15 Jahre je nach EU-Land. Die Erneuerung hängt dann von der geistigen und körperlichen Tauglichkeit ab, unter der z.B. ein Seh- und Hörtest, sowie eine Gesundheitsprüfung (z.B. Herzkrankheiten) gehören. Laut unserem Verkehrsminister, Wolfgang Tiefensee, wird es einen Gesundheitscheck in Zukunft nicht geben. Übrigends gilt für ältere Scheine eh Bestandsschutz, erst wenn der alte in das neue EU-Dokument umgetauscht wird, gelten die neuen Regelungen. Auch wird es nur einen EU weiten Führerschein geben. Aus juristischen Gründen werden in Deutschland seit dem 19.Januar 2007 Führerscheine die in der EU ausgestellt wurden nicht mehr anerkannt, wenn eine deutsche Führerscheinerlaubnis zuvor entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt wurde.

Es wird die neue Klasse AM eingeführt. Diese gilt für Mopeds und Trikes bis 50cm³ sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h. Hierfür ist nur eine theoretische Prüfung notwendig. Auch Quads mit bis zu 350kg und 50cm³ sind hier inbegriffen. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Durch die recht offene Auslegung der neuen EU-Richtlinie, kann das Alter allerdings je nach EU-Land auf 14 abgesenkt oder auf 18 Jahre erhöht werden. In Deutschland muss neben einer theoretischen auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Für den A1, der Zweiradklasse, ist weiterhin ein stufenweiser Zugang, nach einer Fahrpraxis von zwei Jahren, Pflicht. Das Mindestalter für den A1 ist 16 Jahre, kann allerdings je nach EU-Land auf 17 oder 18 Jahre erhöht werden. Die Bikes dürfen dann bis zu 125cm³ groß sein und 15PS, 0,1kW pro Kilogramm, leisten. Trikes dürfen sogar mit 20PS ausgestattet sein. Die Regelung dass die Höchstgeschwindigkeit dann maximal 80km/h beträgt entfällt.

Die Regelung, dass Inhaber eines PKW Führerscheins ein Leichtkraftrad fahren dürfen, bleibt den einzelnen Ländern vorbehalten und ist in den meisten Ländern erlaubt. In Deutschland gilt, wer seinen Schein vor dem 1.April 1980 erworben hat, darf auch Leichtkrafträder bis zu 125cm³ fahren. Neben dem ADAC setzen sich auch andere Verbände dafür ein, dass mit dem Erwerb des Autoführerscheins, der Leichtkraftschein erworben wird.

Wer den A1 bestanden hat, benötigt für den A2 eine siebenstündige Schulung oder eine 25 minütige Prüfung. Dies ist jedoch auch dem einzelnen EU-Land überlassen. Bisher durften Motorräder bis 34PS in der A2 Klasse gefahren werden. Zukünftig dürfen 18 jährige Fahranfänger Bikes mit bis zu 48PS und einem Leistungsgewicht von 0,2kg pro kW lenken. Allerdings dürfen auch hier die EU-Länder das Alter auf 20 Jahre hochsetzen.

Die Königsklasse, der A Schein erlaubt Einsteigern von 20 bis 22 Jahren dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15kW, was ca. 20PS sind, zu fahren. Eine Voraussetzung ist nach zwei Jahren die Prüfung oder Schulung auf die beschränkte A2 Klasse. Dagegen laufen die Verbände allerdings Sturm. Denn die Aufstiegsprüfung wurde in Deutschland 1993 abgeschafft. Der Direkteinstieg mit 24 Jahre ist weiterhin EU weit möglich, setzt jedoch eine theoretische und praktische Prüfung voraus.

Leider darf jedes EU-Land das Einstiegsalter einzelner Klassen bestimmen, wodurch der ein oder andere Schein interessant wird oder auch nicht, was dann direkt auf den Verkauf von z.B. 125ern einwirkt.

Weiterhin gibt es Unterschiede in der EU und von einer einheitlichen Regelung ist keine Rede. Schade eigentlich.

Ãœbersicht

Führerscheinklasse bisher ab 2013
AM
  •  ab 16 Jahre
  • M für Mopeds bis 50cm³
  • S für Drei- und Vierräder bis 50cm³
  • Diesel- oder Elektrofahrzeuge bis max. 4kW und 45km/h
  • vierrädrige Leichtkraft. leer bis zu 350kg, 50cm³ und 45km/h
  • theoretische und praktische Prüfung
  • ist in Klasse B (Auto) enthalten 
A1
  • ab dem 16. Lebensjahr
  • maximal 125 ccm
  • maximal 11 kW (15PS)
  • maximal 80 km/h wenn Fahrzeugführer unter 18
  • theoretische und praktische Prüfung
  • ab dem 16. Lebensjahr
  • maximal 125 ccm
  • maximal 11 kW
  • maximal 0,1 kW/kg und min 110kg
  • keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr   
  •  in alten Klasse 3 (Auto) und Klasse 4 (Kleinkraftrad) vor 1. April 1980 enthalten
Aufstieg zu A beschränkt Aufstieg zu A2
  • ab dem 18. Lebensjahr
  • Pflichtstunden
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung
  • ab dem 18. Lebensjahr
  • praktische Prüfung
    Voraussetzung: 2 Jahre Vorbesitz A1
    (ansonsten Pflichtstunden sowie theoretische und praktische Prüfung)

ab 2013 A2 (vorher 

A beschränkt)

  • ab dem 18. Lebensjahr 
  • maximal 25 kW (34PS)
  • maximal 0,16 kW/kg
  • ab dem 18. Lebensjahr 
  • maximal 35 kW (48PS)
  • maximal 0,2 kW/kg (min 175kg)
Aufstieg zu A unbeschränkt Aufstieg zu A unbeschränkt
  • automatisch nach 2 Jahren
  • somit min. 20. Lebensjahr   
  • praktische Prüfung
    Voraussetzung: 2 Jahre Vorbesitz A2 daher 20. Lebensjahr
    (ansonsten Pflichtstunden sowie theoretische und praktische Prüfung)
  • für 15kW bei Dreiräder über 21. Lebensjahre alt
A unbeschränkt (Direkteinstieg)
  • keine Einschränkung
  • keine Einschränkung
Direkteinstieg A unbeschränkt
  • Ab dem 25. Lebensjahr
  • Pflichtstunden
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung
  • Ab dem 24. Lebensjahr
  • Pflichtstunden
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..