Alkoholverbot: neues Verkehrsgesetz
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Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt demnächst ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Null-Promille-Grenze für die zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrates wurde das Alkoholverbot aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt.

Sonst hätten Jugendliche bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen können, um im Alter von 18 Jahren nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. Deshalb war der Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss noch einmal geändert worden.

Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen mindestens 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Junge Alkoholsünder müssen ein Aufbauseminar belegen, um ihre Fahrkenntnisse aufzupolieren. Außerdem verlängert sich ihre Probezeit dann von zwei auf vier Jahre. Nach dem 21. Geburtstag gilt - sofern die Probezeit dann abgelaufen ist - die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..