Österreich BMW PolizeiIn Österreich wird man zukünftig noch härter gegen Raser und Wiederholungstäter vorgehen. Je nach Geschwindigkeitsübertretung wird in sechs Stufen bis zu 6 Monate der Führerschein entzogen.

Bisher galt für eine Tempoüberschreitung von 40km/h ein zwei wöchiges Fahrverbot. Mit der neuen Regelung gibt es eine Staffelung von 2 Wochen, 6 Wochen, 3 Monaten und 6 Monaten, je nach Übertretung.

Außerdem darf nach dem neuen Gesetzt, das Fahrzeug still gelegt werden, bis der Fahrer die Geldstrafe gezahlt, oder ausreichende finanzielle Sicherheit nachgewiesen hat. D.h. unabhängig von dem Delikt, darf der Fahrer an der Weiterfahrt gehindert werden, z.B. durch Einzug des Fahrzeugschlüssels oder einer Kralle am Fahrzeug, bis er gezahlt oder eine Anzahlung geleistet hat. Dies dürfte jedoch hauptsächlich ausländische Kfz Fahrer betreffen.

Auch im österreichischen Vormerksystem wird sich etwas ändern. So wird sich die Vormerkzeit grundlegend verlängern. Werden innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkdelikte (oder mehr) begangen, so verlängert sich die Vormerkung der Delikte auf drei statt wie bisher zwei Jahre. Das heißt, kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem Delikt, wird der Führerschein entzogen.

"Die neuen Änderungen richten sich hauptsächlich gegen Raser und sind aus Sicht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ein Schritt in die richtige Richtung.", so der Direktor Othmar Thann.

Übersicht

Delikt 

Entziehungsdauer 

 > 40km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften  2 Wochen  (2)
 > 50km/h außerhalb geschlossener Ortschaften  2 Wochen 
 > 60km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften  6 Wochen  (3)
 > 70km/h außerhalb geschlossener Ortschaften  6 Wochen  
 > 80km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften  3 Monate 
 > 90km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften  3 Monate
  > 90km/h außerhalb geschlossener Ortschaften  mind. 6 Monate
 > 100km/h außerhalb geschlossener Ortschaften  mind. 6 Monate 

weitere Vergehen

sonstige bes. gefährliche Verhältniss / bes. Rücksichtslosigkeit (4)
 0,8 - 1,19 Promille und  > 90km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften mind. 6 Monate 
 > 100km/ außerhalb geschlossener Ortschaften
 sonstige bes. gefährliche Verhältnisse / Rücksichtslosigkeit (4)
 > 40km/h innerhalb von geschlossener Ortschaften  mind. 3 Monate (5)
 > 50km/h außerhalb geschlossener Ortschaften

(2) = bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren. 6 Wochen

(3) = bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren. min. Entzug von 6 Monaten

(4) = insbesondere: erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, etc. Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ort um mehr als 90km/h oder außerhalb von mehr als 100km/h, unterschreiten eines Sicherheitsabstandes zum Vorderman von 0,2 Sekunden, Überholen bei besonders schlechten Sichtverhältnissen, sowie das Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen

(5) = bei vorliegen von bes. gefährlichen Verhältnissen / Rücksichtslosigkeit (4) mit min. 6 Monaten Entzug

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  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..