Belgien BekleidungsvorschriftAb dem 1. September 2011 müssen alle Biker und Sozias bestimmte Vorschriften bezüglich der Bekleidung beim Motorradfahren beachten.

Die Vorschrift umfasst das Tragen von langärmeligen Oberteilen, lange Hosen oder Overalls, Handschuhe und Stiefel oder Schuhe die über die Knöchel gehen. Über das Material sagt der königliche Erlass nichts aus, daher darf die Sozia auch weiterhin im langärmligen Negligé mitfahren.

Diese Vorschrift gibt es bei uns in Deutschland in diesem Sinn nicht. Wir haben die Helmpflicht, jedoch setzen einige Fahrschulen diese Bekleidung als Voraussetzung für die Praxis voraus. Wir begrüßen dies.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..