Alle Motorräder, Quads und Trikes, die als Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschlüsselt sind brauchen keine Plakette. Alle anderen mit PKW Zulassungen, drei und vierrädrigen, allerdings schon. Ausschlaggebend ist der Punkt 14.1 in der Zulassungsbescheinigung im Teil 1, oder die Stellen  5 und 6  der Schlüsselnummern zu 1, des alten Fahrzeugscheins.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..