Stau - MotorradMotorradfahrer dürfen, auch wenn es oft praktiziert wird, sich nicht einfach im Stau oder bei zähfließenden Verkehr durchschlängeln. Rein rechtlich gilt dies sowohl innerorts als auch außerorts als rechts überholen und wird mit ....

 

50 Euro Bußgeld und drei Punkten in der Fahrerakte vermerkt. Dazu kommt ein erhötes Unfalrisiko. Die Bikes tauchen meistens im Totenwinkel der Autofahrer auf und werden bei z.b. einem Spurwechsel leicht übersehen. Auch den zztl. Stress aller beteiligten sollte man nicht vergessen, sodass schon mal eine Autotür, unbeabsichtigt, geöffnet werden kann. Auch das benutzen der Standspur auf Autobahnen ist verboten. Erlaubt ist dagegen das Überholen links neben er letzten linken Spur. Dies ist jedoch meistens nicht möglich, da der Platz nicht ausreicht. Der ADAC strebt eine Lösung an, die es den Bikern, im Sommer oft durch Hitze betoffen, ermöglicht, im Schritttempo kontrolliert durch den Stau zu kommen.

Übrigens wird das fahren auf dem Standstreifen mit 50 Euro Bußgeld und 2 Punkten geahntet. Was eher tolleriert wird, liegt an der Polizei vor Ort ;) 

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..