Plakette Hauptuntersuchung 2015

Plakette Hauptuntersuchung 2015

Auch 2015 wird es einige Änderungen im Verkehrsrecht geben. Darunter die Abmeldung über das Internet, QR-Codes, Kennzeichen Mitnahme bei Umzug, Verbandskasten, Kurzzeitkennzeichen, Euro 6 Norm, LKW-Maut.

Das sind die wesentlichen Punkte der Änderungen im Verkehrsrecht für 2015. Für uns Motorradfahrer sind die Änderungen zum Kurzzeitkennzeichen wohl die wichtigsten.

Abmeldung über das Internet

Ab 1. Januar muss kein Schalter in der Behörde mehr aufgesucht werden, denn Halter können ihr Fahrzeug nun auf dem Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Eine Zulassung ist jedoch noch nicht Online möglich.

QR-Codes

Ab 1. Januar wird auf jedem Nummernschild, in der Stempelplakette, und den neuen Zulassungsbescheinigungen bei der Zulassung ein verdeckter QR-Code zu finden sein. Dieser ermöglicht das Abmelden des Fahrzeuges über das Internetportal des KBAs.

Mitnahme des Kennzeichens bei Umzug

Ab 1. Januar wird es bei einem Umzug in einen anderen Bezirk möglich sein, sein bisheriges Kennzeichen mitzunehmen. Einfach beim Wechsel des Wohnsitzes, innerhalb des Bundesgebietes, die Mitnahme des Kennzeichens angeben.

Verbandskasten / Erste-Hilfe-Kästen

Ab 1. Januar sind nur noch neue oder aufgefüllte Verbandskästen nach DIN-Norm 13164 gültig. Alle alten Verbandskästen, die noch nicht abgelaufen sind, können bis dahin weiter verwendet werden. Entsprechend müssen alle neue den Hinweis auf die DIN-Norm 13164 tragen.

Abgasnorm Euro 6

Ab 1. Januar muss jedes Neufahrzeug mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Diese soll für eine deutliche Reduzierung der Stickoxide, nun auf maximal 80mg/kg, bei den PKW Motoren sorgen. Bei der Euro 5 Norm sind es ca. 50 Prozent mehr Ausstoß.

Kurzzeitkennzeichen

Ab 1. Mai dürfen Kurzkennzeichen nur noch durch die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges ausgehändigt werden. Das Fahrzeug muss identifizierbar sein, über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Ohne HU darf nur noch zur Zulassungsstelle und Werkstatt gefahren werden. Außerdem muss der Zulassungsbescheinigungsteil1 mitgeführt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und man wird kontrolliert, werden 20 Euro Verwarngeld fällig.

LKW Maut I+II

Ab 1. Oktober wird für Lastwagen ab 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Mautzahlung notwendig, bisher erst ab 12 Tonnen. Außerdem sollen neben bestehenden Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen weitere 1.100 Kilometer vierspurige Bundesstraße mautpflichtig werden.

Eines noch, die geplante PKW Maut ist vorerst auf Anfang 2016 verschoben.

 

Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..