Crash Bike AutoKommt es zu einem Unfall, weil ein Motorradfahrer einen nach links abbiegenden Autofahrer seinerseits links überholt, kann keiner der Beteiligten mit vollem Ersatz  seines Schadens rechnen. Dies gilt vor allem dann, wenn es keine Zeugen gibt und sich die Unfallbeteiligten über den genauen Unfallhergang nicht einigen können.

In dem vorliegendem Fall ging es um eine Kollision zwischen einem linksabbiegenden Pkw und einem überholenden Motorradfahrer. Der Motorradfahrer behauptete, die  Pkw-Fahrerin hätte ihr Abbiegevorhaben nicht rechtzeitig angezeigt und er hätte es erst unmittelbar vor der Kollision bemerkt. Die Pkw-Fahrerin hingegen war der Ansicht, sie hätte rechtzeitig geblinkt und hätte sich anschließend zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet. Unter Berücksichtigung der Ausgleichspflicht (gem. §17 I StVG) ist nach Ansicht des Gerichts für beide Parteien von einer Haftungsquote von 50% auszugehen. Wer links abbiegen will, muss dies deutlich ankündigen und sich rechtzeitig zur Mitte hin einordnen. Ist das Linksabbiegen klar zu erkennen, ist der Linksabbieger rechts zu überholen. Bei  unklarer Verkehrslage ist ein Überholen nicht zulässig und zu unterlassen. Bei dem zu Grunde liegendem Fall konnte der Motorradfahrer nicht deutlich erkennen, dass die Fahrerin vor ihm links abbiegen wollte. Er hätte seinen Überholvorgang abbrechen oder die Linksabbiegerin rechts überholen sollen. Quelle : ADAC; AG Kassel (Urteil vom 11.12.00 421 C 4260/00)
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..