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Köln (mor) – Eine verspätete Diebstahlsanzeige kann den Versicherungsschutz kosten. Die Klage eines Motorradfahrers blieb deshalb erfolglos. Der Biker hatte sein Motorrad erst zehn Tage nach dem Verschwinden bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Zudem nannte er der Versicherung einen höheren Kaufpreis als den tatsächlich bezahlten. In beiden Fällen werde das berechtigte Interesse der Versicherung an der Aufklärung des Sachverhalts unterlaufen, so das Oberlandesgericht Köln. Deshalb weigere sich die Versicherung zu Recht, für den Schaden aufzukommen (Az: 9 U 141/03).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..