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Rostock (hor) – Der Besucher eines Motocross-Rennens, der von einem Motorrad getroffen und schwer verletzt wurde, verklagte den Veranstalter auf Schadensersatz. Die Richter am Oberlandesgericht Rostock sprachen dem Kläger nur die Hälfte der geforderten Summe zu. Der Veranstalter hätte die Pflicht, ausreichende Sicherheitszonen für das Publikum zu schaffen. Aber auch der Besucher, der drei Meter vom Renngeschehen entfernt stand, hätte die Gefahr erkennen können (Az 8 U 239/03).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..