Pendelbewegung Honda ST 1300Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hat hierzu nun ein entsprechendes Urteil gefällt.

In diesem Fall hat ein Motorradfahrer auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt. Nach seiner Beschreibung und der Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen, treten bei der betroffenen Honda ST 1300, Pendelbewegungen beim Gas wegnehmen bei über 160km/h und Fahrspurwechseln auf.

In dem Urteil vom 15.5.2008 (Az.: 28 U 145/07) wurde die Berufung des Klägers zurück gerufen. Demnach sind gleich bleibende Pendelbewegungen zwar als unangenehm und den Komfort mindernd, aber nicht als gefährlich eingestuft worden.

Die Pendelbewegungen unterliegen viel mehr verschiedenen Faktoren wie: dem Fahrverhalten, das Gewicht und subjektiven Empfindungen des Kunden. Vergleiche zu anderen Motorrädern und Herstellern mit vergleichbaren Motorrädern sei nicht möglich, da es keine offiziellen Bewertungen zur Sicherheit und Stabilität von Hochgeschwindigkeitsmotorrädern gibt. Auch der Werbeslogan „High-Speed-Tauglichkeit“ ist kein Garant für eine zusätzliche Eigenschaft des Produktes das über das übliche Maß hinausgeht.
Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 145/07)

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..