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Deutsche Behörden müssen rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, auch wenn hierzulande wegen Eignungszweifeln eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wäre, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH Rechtssache C-227/05). Geklagt hatte ein Bayer, der nach Entzug des Führerscheins und Ablauf der Sperrfrist eine Fahrerlaubnis in Österreich erwarb. Das Münchner Landratsamt lehnte die Umschreibung in eine deutsche Fahrberechtigung ab. Begründung: Zuvor sei eine MPU nötig. Nach diesem Gerichtsurteil des EuGH kann der Kläger die Umschreibung verlangen. Der ADAC erwartet jetzt eine Zunahme des Führerscheintourismus.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..