Motorrad Crash mit MofaNach einem Urteil des Landesgerichts Saarbrücken besteht beim Abbiegen doppelte Pflicht sich umzusehen. In diesem Fall war es so, dass sich ein Mofafahrer links eingeordnet hatte um auf den Parkplatz eines Supermarktes abzubiegen. Beim Abbiegen übersah er einen ihn überholenden Motorradfahrer und kollidierte mit ihm. Ein zweiter Motorradfahrer, der nicht in die Kollision geraten wollte, musste so stark abbremsen, dass er stürzte. Er verlangte von dem Mofafahrer Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht gab dem klagenden Motorradfahrer zur Hälfte Recht. Der Mofafahrer hätte die beiden Motorradfahrer bemerken müssen. Allerdings hätten die Biker einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen.
Aktenzeichen: 13 S 166/09)
Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..