raser_sind_so_sexy.jpgSeit dem 1. Januar 2013 ist das sogenannte "Via sicura" Verkehrssicherheitsprogramm in der Schweiz in Kraft. Nun drohen Raser bis zu 4 Jahren Haft, 2 Jahre Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen oder die Entziehung des Fahrzeuges.

Grund für dieses harte Vorgehen ist die gestiegenen Zahl an Unfallopfern im Straßenverkehr, der die Schweizer hiermit entgegenwirken wollen. Rasen gilt in der Schweiz als Straftat und das Fahrzeug wird als Tatwaffe  eingestuft.

Unter dem Strich wird nun drastischer gegen Raser und Temposünder vorgegangen. So drohen 2 Jahre Führerscheinentzug und bis zu vier Jahre Gefängnis. In der Schweiz wird ein Raser dann als Raser eingestuft, wenn er:

 - in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
 - innerorts (50km/h): um 50km/h
 - außerorts (80km/h): um 60km/h
 - auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h

zu schnell unterwegs ist. Auch wer das Leben anderer vorsätzlich durch Rasen riskiert, waghalsig Überholt oder an illegalen Rennen teilnimmt, gilt als Raser. In diesen Fällen wird der Führerschein für mindestens 2 Jahre entzogen. Wiederholungstätern drohen dann 4 Jahre oder sogar der totale Entzug. Allerdings kann man nach 10 Jahren den Lappen ggf. durch ein positives verkehrspsychologisches Gutachten zurückbekommen.

Auch die Strafe bei Raser Delikten wird verschärft. So gilt zukünftig eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, die je nach Umstand bis auf 4 Jahre angehoben werden kann. Weiterhin können die Beamten das Fahrzeug entziehen und verwerten, sofern der oder die Täter von weiteren Delikten abgehalten werden können.

Ersttäter müssen jetzt nicht gleich ins Gefängnis oder um ihr Fahrzeug bangen, sie kommen meistens mit einem blauen Auge davon und erhalten eine Bewährungsstrafe. Auch hat, trotz Empfehlungen der Staatsanwälte, der Richter das letzte Wort.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..