FührerscheinrückseiteDa die Frage des öfteren auftaucht, möchte ich die unterschiedlichen Führerscheintypen und wer wann was wie machen darf, erklären.

Wer ein Zweirad fahren möchte benötigt einen Führerschein. Diesen gibt es in verschiedenen Klassen und befähigt den Inhaber, nach bestehen der jeweiligen Prüfung, ein entsprechend der Klasse erlaubtes Fahrzeug zu führen. Ein Zweirad darf man bereits ab dem 16. Lebensjahr fahren. Ab dem 25. Lebensjahr gibt es dann keine Beschränkungen mehr.

Übersicht:

Klasse M / Kleinkrafträder

Klasse A1/ Leichtkrafträder

Klasse A beschränkt

Klasse A offen


Klasse M / Kleinkrafträder

Voraussetzungen:

Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres, darf der Führerschein Klasse M gemacht werden. Es wird kein anderer Führerschein vorausgesetzt. Wer den Autoführerschein hat, erhält diesen automatisch.

Ausbildung:

   Überland Autobahn 
Nachtfahrten
Sonderfahrten
nicht nötig
Dauer der Fahrprüfung  30 Minute

Grundfahraufgaben:

Der Prüfer entscheidet welche durchgeführt werden können. Einige müssen:

Nr.
Grundfahraufgaben Klasse M  Pflicht / Wahl
 2 Abbremsen mit größtmöglicher Verzögerung
Pflicht
 3 Ausweichen ohne Abbremsen
1 zur Wahl
 4 Ausweichen nach Abbremsen
 5 Slalom (4x7m Abstand)
Pflicht
 7 gradeaus Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
1 zur Wahl
 8  Stop and Go
 9  Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
 insgesamt zu Fahrende Aufgaben
4

 

Gültigkeit:

Die Klasse M ist unbefristet gültig. Wer Klasse B besitzt hat automatisch auch Klasse M.

Fahrzeuge:

Fahrzeuge die bauartbedingt nicht schneller als 45km/h und nicht mehr als 50cm³ aufweisen, wenn sie Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Fahrzeuge die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden, nicht mehr als 50cm³ und schneller  als 45km/h, aber nicht schneller als 50km/h  fahren.

Fahrzeuge mit drei Rädern, die bauartlich bedingt nicht mehr als 45km/h fahren und nicht mehr als 50cm³ Hubraum aufweisen. Des Weiteren dürfen sie nicht mehr als 150kg leer wiegen und müssen bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen worden sein.

Fahrzeuge die in der DDR (Deutsche Demokratische Republik)  als Kleinkraftrad mit Hilfsmotor bis zum 28. Februar 1992 zugelassen wurden.


 Klasse A1 / Leichtkrafträder 

Voraussetzung:

Vollendung des 16. Lebensjahres. Es wird kein anderer Führerschein vorausgesetzt.

Ausbildung:

Klasse A1 Sonderfahrten 
Überland
Autobahn
Nachtfahrten
Neuerwerb / Direkteinstieg  5 4
3
Erweiterung von anderer Klasse
 5 4  3
Dauer der Fahrprüfung
 45 Minute


Grundfahraufgaben:

Der Prüfer entscheidet welche durchgeführt werden können. Einige müssen:

Nr.
Grundfahraufgaben Klasse A1 und A
 Pflicht / Wahl
 1

Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

Abstand 5x 3,5m Abstand)

Pflicht
 2 Abbremsen mit größtmöglicher Verzögerung
Pflicht
 3 Ausweichen ohne Abbremsen
Pflicht
 4 Ausweichen nach Abbremsen
Pflicht
 5 Slalom (4x7m Abstand)
1 zur Wahl
 6  langer Slalom (4x9m / 2 x7m Abstand)
 7 gradeaus Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
1 zur Wahl
 8  Stop and Go
 9  Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
 insgesamt zu Fahrende Aufgaben
6
 

Gültigkeit:

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig und der Inhaber erhält automatisch die Klasse M dazu.

Fahrzeuge:

Fahrzeuge mit nicht mehr als 125cm³ und einer Maximalleistung von 11kW. Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h überschritten wird, muss der Inhaber min. 18 Jahre alt sein.


Klasse A beschränkt

Voraussetzung:

Das Mindestalter von 18 Jahren muss erreicht sein. Es werden keine anderen Führerscheinkenntnisse benötigt.

Ausbildung:

 Sonderfahrten Klasse A
Überland
Autobahn
Nachtfahrten
 Neuerwerb / Direkteinstieg  5  4  3
 Erweiterung von A1
 3  2  1
 Dauer der Fahrprüfung  60 Minuten

Grundfahraufgaben:

Der Prüfer entscheidet welche durchgeführt werden können. Einige müssen:

Nr.
Grundfahraufgaben Klasse A1 und A
 Pflicht / Wahl
 1

Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

Abstand 5x 3,5m Abstand)

Pflicht
 2 Abbremsen mit größtmöglicher Verzögerung
Pflicht
 3 Ausweichen ohne Abbremsen
Pflicht
 4 Ausweichen nach Abbremsen
Pflicht
 5 Slalom (4x7m Abstand)
1 zur Wahl
 6  langer Slalom (4x9m / 2 x7m Abstand)
 7 gradeaus Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
1 zur Wahl
 8  Stop and Go
 9  Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
 insgesamt zu Fahrende Aufgaben
6
 

Gültigkeit:

Die Klasse A ist unbeschränkt gültig und wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A offen umgescrieben.Sie beinhaltet außerdem die Klasse A1 und M. Wer beim bestehen der Prüfung 25 Jahre alt ist, erhält automatisch die Klasse A offen.

Fahrzeuge:

Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen mit mehr als 50cm³ und einer Geschwindigkeit von mehr als 45km/h.

Fahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 25kW und einem Leistungs- Gewichtverhältnis von 0,16kW/kg.


Klasse A uneingeschränkt

Voraussetzungen:

Wer 25 Jahre oder älter ist, kann direkt in die offene Leistungsklasse einsteigen. Wer bereits 2 Jahre lang den eingeschränkten Führerschein Klasse A hatte erhält automatisch die Klasse A offen. Dafür muss kein Formular ausgefüllt werden und auch keine zusätzliche Prüfung abgelegt werden. 

Ausbildung:

Sonderfall: Wer die Klasse A beschränkt im Alter von 23 und 24 Jahren besitzt, kann die offene Klasse A, zum 25. Geburtstag beantragen. Somit muss er die Wartefrist von 2 Jahren nicht einhalten, allerdings eine entspr. Ausbildung und Prüfung machen.

Sonderfahrten Klasse A

(offen / unbeschränkt)

Überland
Autobahn
Nachtfahrten
Direkteinstieg, ohne Besitz von A1 oder A beschr.
 5  4  3
Erweiterung von A1 -> A (beschr.)
 3  2  1

Erweiterung von A1 -> A (offen)

wenn min 25 Jahre alt

 3  2  1
 Dauer der Fahrprüfung  60 Minuten

 Grundfahraufgaben:

Der Prüfer entscheidet welche durchgeführt werden können. Einige müssen:

Nr.
Grundfahraufgaben Klasse A1 und A
 Pflicht / Wahl
 1

Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

Abstand 5x 3,5m Abstand)

Pflicht
 2 Abbremsen mit größtmöglicher Verzögerung
Pflicht
 3 Ausweichen ohne Abbremsen
Pflicht
 4 Ausweichen nach Abbremsen
Pflicht
 5 Slalom (4x7m Abstand)
1 zur Wahl
 6  langer Slalom (4x9m / 2 x7m Abstand)
 7 gradeaus Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
1 zur Wahl
 8  Stop and Go
 9  Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
 insgesamt zu Fahrende Aufgaben
6
 

 Prüfung:

Die Prüfung in der offenen Klasse muss auf einem entspr. Motorrad stattfinden. Die Prüfung darf einen Monat vor Vollendung des 25. Lebendsjahres abgelegt werden. Der Führerschein wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt und somit rechtskräftig.

Gültigkeit:

Der Führerschein ist unbefristet gülitg und beinhaltet automatisch die Klassen A1 und M.

 

 


Clips:

 

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..