Rostloch

Ein 49-Jähriger war im Mai 2003 einer Karlsruher Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer seiner Kawasaki zu laut war. Die Folge: drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Strafe. Jetzt hat der Biker vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Revision seines Prozesses gewonnen. Zur Begründung: Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlösche nicht deshalb, weil Querbleche am Schall-dämpfer durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen seien. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05).
Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..