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AG Siersburg, Aktenzeichen: 9 C 107/97 – Urteil vom 22.07.1998

Stößt der aus einer Grundstücksausfahrt fahrende Verkehrsteilnehmer beim Durchfahren einer von einer Fahrzeugkolonne gelassenen Lücke mit einem die Kolonne unzulässig überholenden Motorrad zusammen, ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des die Lücke Durchfahrenden auszugehen. Der Kläger, Halter und Eigentümer eines Motorrads fuhr an einer auf seiner Fahrspur gebildeten Fahrzeugkolonne vorbei. In der Kolonne war eine Lücke gelassen worden, die der Fahrer des Pkw der Beklagten, der von einem Tankstellengelände kommend durch die Lücke fuhr und hierbei mit dem Motorrad des Klägers zusammenstieß. Der Beklagten war vorzuhalten, beim Ausfahren aus dem Tankstellengrundstück nicht den sich aus § 19 StVO ergebenden Sorgfaltsanforderungen Genüge getan zu haben. Auf der anderen Seite hat der Kläger ein unzulässiges Überholmanöver durchgeführt, was sich ebenfalls unfallkausal ausgewirkt hat.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..