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Stürme wie "Kyrill", der im Januar über Deutschland hinwegfegte, hinterlassen Spuren der Verwüstung. Fällt ein Motorrad um oder wird von herumfliegenden Gegenständen getroffen, zahlt die Kaskoversicherung. Allerdings erst ab Windstärke 8: „Erreicht der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h, herrscht nach Versicherungsbedingungen Sturm“, so Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, braucht keine Zurückstufung befürchten: Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abgerechnet und abzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..