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Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers (fuhr eine Suzuki GSX 1300) auf Schadensersatz (Höhe 10000 Euro) und Schmerzensgeld in einen Grundsatzurteil zurückgewiesen. Der Motorradfahrer hatte sich bei einen Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einen Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängern und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die *Betriebsgefahr* bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zuwerden, sei siebenmal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher *grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen*.
Unfallfolgen würden schon ganz bewußt in Kauf genommen und dürften daher *ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewältzt werden.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

Aktenzeichen ist: 2-20O 8806/06
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..