Sportplatz mit TeilumzäunungDas Landgericht Detmold entschied am 20.10.2010, dass Verkehrsteilnehmer die beim Passieren eines Sportplatzes von einem Ball getroffen werden, Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz haben.

Dieser kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, sodass dem Biker eine Mitschuld zugesprochen werden kann.

In diesem Fall, fuhr der Kläger mit seinem neuen Motorrad an einem Sportplatz seines Heimatortes vorbei. Der Platz befindet sich etwas 4m von der Straße entfernt und ist mit einem 2m hohen Maschendrahtzaun gesichert. Der Zaun weißt allerdings an einigen Stellen Löcher auf und befand sich nicht am Zugang zur Straße. Durch diese Freistelle, gelang ein verschossener Fußball auf die Straße und traf den Kläger. Er stürzte mit seinem Motorrad und erlitt diverse Prellungen sowie ein leichtes Halswirbelsäulensyndrom. Das Motorrad wurde dabei selbstverständlich auch beschädigt.

Das Gericht sah den Sportverein in der Schuld, den Zaun nicht entsprechend gewartet zu haben, also alle Löcher verschlossen und auch den Bereich zur Straße nicht ausreichend gesichert zu haben. Dem Kläger wurde jedoch ein Mitverschulden zugesprochen, da er ortskundiges Mitglied des Vereins ist und mit einem verirrten Ball hätte rechnen müssen. Entsprechend müsste seine Aufmerksamkeit auf den Platz gerichtet sein und die Geschwindigkeit gesenkt werden.

Das Gericht spricht dem Kläger somit unter der Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Motorrades eine 30 prozentige Mitschuld zu.

(Az: 12 O 172/09)

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..