Ein Autofahrer, der sein Garagentor per Funkt öffnete, ohne die Garage sehen zu können, beschädigte einen davor geparkten Roller. Die Privathaftpflichtversicherung des Pkw-Lenkers weigerte sich zu zahlen und schob die Verantwortung auf die Kfz-Versicherung. Das Münchner Amtsgericht verdonnerte die Haftpflichtversicherung zur Zahlung des Sachschadens in Höhe von rund 870 Euro.
(Az 244 C 13970/06)
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..