Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 28.06.2007, 12 U 209/06; Leitsatz ist veröffentlicht in VRR 2007, 385, sich mit einer Gruppenreise auseinander gesetzt, bei dieser Fahrt sind ein paar Biker zu fall gekommen.
Die Entscheidung wird überschrieben mit:
Gegenseitiger Haftungsverzicht von Motorradfahrern bei vorher verabredeter Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im “Pulk”

Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

Findet vor dem Antritt einer Fahrt von mehreren Motorradfahrern eine Vereinbarung dahingehend statt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden soll, während man in einer Formation in der Gruppe fährt, ist in dieser Verabredung ein konkludenter Haftungsverzicht zu sehen.

In den Gründen für diesen Leitsatz liest man dann:

Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen, sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen, und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen. Die ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung. Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im “Pulk” deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit der Verzicht auf Sicherheitsabstände einherging…
Dazu: der Abstand zum Vorrausfahrenden ist immer so zu wahren, dass rechtzeitiges bremmsen sichergestellt wird. Außerdem ist rein rechtlich nur das hintereinander Fahren erlaubt. Wenn es beim versetzten Fahren keinen Unfall gibt, wird zwar keiner etwas sagen, aber erlaubt ist es nicht.
{mos_sb_discuss:28}
Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..