TüvplaketteLaut dem ADAC gibt es eine unheitliche Vorgehensweise, bei der Rückdatierung eines zu spät geprüften Fahrzeuges bei der Hauptuntersuchung, in den Ländern.

Aktuell ist es so, dass wenn ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss und zu spät vorgestellt wird, die verstrichene Zeit angerechnet wird. D.h. kommt man mit seinem Motorrad 2 Monate verspätet zum TÜV, gilt die neue Plakette nicht am diesem, sondern ab dem vorherigen Zeitpunkt, also 2 Monate weniger, vom  Prüftermin betrachtet. Dieses Verhalten soll bereits in vielen Ländern und Regionen aufgeweicht sein und unterschiedlich behandelt werden. Daher fordert der Automobilclub eine sofortige Vereinheitlichung und komplette Abschaffung dieser Regel. Die Bundesregierung plant im Zuge einer Änderungsverordnung zum §29 StVZO, die Rückdatierung ab dem 1. April 2012 bundesweit zu streichen. Weiterhin sieht diese Gesetzesänderung, bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine Ergänzungsuntersuchung mit 20 Prozent mehr Kosten vor. Als Begründung wird eine besondere Prüfung dieser Fahrzeuge genannt. Auch das lehnt der ADAC, mit der Begründung, dass der Bußgeldkatalog bereits jetzt ausreichende Strafen vorzieht, ab.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..