AbgasuntersuchungIn diesem Jahr wird sich bei den Prüfverfahren für Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung einiges ändern. Was sich ändert und neu ist, erfährst du nachfolgend.

Zukünftig wird es nicht nur bei der Sichtprüfung bleiben, eine Probefahrt wird Pflicht. Auch gibt es Änderungen bei dem Prüfplaketten und dem Mängelbericht.

Probefahrt
Eine wesentliche Änderung ist die Probefahrt durch den TÜV-Prüfer. Dabei wird der Sachverständige bei mindestens 8km/h, prüfen ob die Bremsen und die Lenkung des Fahrzeuges korrekt funktionieren. Aber es bleibt nicht nur bei der Probefahrt, der Prüfer schaut sich auch die weiteren Assistenzsysteme, soweit möglich, sowie die elektronischen Helfer, wie Abstandswarner und Notbremsassistent, an. Neu bei den Prüfungen ist der Zugriff auf die On-Board-Diagnose mittels OBD-Schnittstelle. Hier werden die Fehlerlogs des Fahrzeuges ausgelesen um ggf. elektrische Probleme zu diagnostizieren. Der Elektronikcheck gilt jedoch erst für Fahrzeuge die ab dem 1.7.2012 zugelassen sind.

Rückdatierung
War es bisher so, dass wenn man statt dem Monat 5 erst im Juli beim Prüfer aufschlug, so war die Plakette nur noch für 23 statt 24 Monate gültig. Ab sofort gibt es keine Rückdatierung mehr. Allerdings kann bei einer erheblichen Verspätung  eine noch gründlichere Untersuchung anstehen, die dann bis zu 20 Prozent teurer wird. Weiterhin darf man mit einem Bußgeld rechnen, wenn man von der Bundespolizei angehalten wird. Sollte das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet sein, ist mit der Zulassungsstelle ggf. im Vorfeld zu klären, ob eine Vollabnahme erforderlich ist.

Mängelbericht
War der Bericht bis jetzt recht überschaubar und einfach gehalten, so wird er zukünftig für alle Prüforganisationen einheitlich und wesentlich detaillierter ausfallen. Zudem wird ein Fehler als leichter Mangel oder erheblich eingestuft. Auch weist der Sachverständige Mängel auf, die sich ggf. in der Zukunft abzeichnen, welche keinen Einfluss auf die HU-Plakette haben und rein informativ für den Halter sind. Der Mängelbaum kann dann von der Werkstatt ggf. für eine anstehende Reparatur genutzt werden.

Wie gehabt kann der Termin im Fahrzeugschein und natürlich an der runden Prüfplakette hinten am Fahrzeug abgelesen  werden. Dabei steht die Zahl in der Mitte für das Jahr und die Zahl in der Mitte ganz oben für den Monat. Für die Prüfung ist der Fahrzeugschein bzw. der Fahrzeugbrief bei abgemeldeten Fahrzeugen, sowie der Untersuchungsbericht bei Nachuntersuchungen und ggf. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, mit zu bringen.

Kosten für das überziehen, wenn von der Polizei angehalten:

    Mehr als zwei Monate : € 15,--
    Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
    Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg


Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

    Bis zu zwei Monate: € 15,--
    Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
    Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
    Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Werden erhebliche Mängel festgestellt und die Nachprüfungspflicht um 1 Monat überzogen werden 15€ fällig

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  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..