blitzfoto1.jpgMit dem Beschluss vom 29.12.2011 vom Landgericht Tübingen werden nicht nur, wie bisher Schwerverbrecher mit einer unangemeldeten Hausdurchsuchung beglückt, sondern auch Motorradfahrer die zu schnell unterwegs waren.

Der Beschluss (Aktenzeichen 1 QS 248/11 OWi) befasste sich mit der Tatsache ob eine Hausdurchsuchung verhältnismäßig zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit besteht. Mit dem Ergebnis SIE IST ES !

Tja ihr werdet es kaum glauben, aber dem ist so. Was heißt das nun für uns Biker? Ganz einfach solltet ihr zu schnell gewesen sein und es kann anhand des Fotos vom Blitzgerät nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass ihr es wart, kann es unangekündigten Besuch von der Polizei geben. Ziel der Beamten ist es eure Motorradbekleidung, Helm, Jacke, Hose, Handschuhe etc. als Beweis vor Gericht zu beschlagnahmen. Solltet ihr sie nicht freiwillig herausgeben, dann schauen sich die Uniformierten eure Wohnung bzw. Haus genauer an und begehen die Zimmer.

Nun ist es jedoch so, dass ihr 1. keine Aussage zu irgendeinem Zeitpunkt tätigen müsst/solltet, noch das 2. eure Motorradbekleidung der Beweis für Euch auf dem Foto ist, denn diese kann auch mal verliehen werden. Dennoch geht das Gericht davon aus, dass diese sehr individuell ist und nur selten verliehen wird und deshalb für die weitere Beweisfindung vorläufig einbehalten wird. In dem konkreten Beschluss vom Landgericht Tübingen, wurde ein Motorradfahrer mit 39km/h geblitzt. Dies wird mit einem Bußgeld von 120 Euro und 3 Punkte in Flensburg belohnt. Ein Fahrverbot hatte der Biker nicht zu befürchten. Dennoch entschied das Gericht wie oben beschrieben. Sollte dies bei anderen Landgerichten zur Tagesordnung werden, dann stehen wir Biker bald auf einer Schwelle mit Schwerverbrechnern.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..