2013 BMW R 1200GS mit TagfahrlichtSeit dem 1. April ist das Tagfahrlicht bei Motorrädern erlaubt. Möglich machte dies eine Änderung des §17 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO), die jedoch nur bei guten Sichtverhältnissen gilt.

Das dürfte viele Motorradfahrer freuen, denn die Regelung das bei jeder Fahrt das Abblendlicht eingeschaltet sein muss, ist hiermit aufgehoben bzw. erweitert worden. Diese bekannte Pflicht zum Fahrlicht gibt es bereits seit 1988 und galt für Motorräder, Mopeds, Roller und Mofas. Seit dem ersten April 2013 dürfen diese Fahrzeuge sogenannte Tagfahrleuchten, kurz TFL, einschalten.

Wer darf TFL fahren?
Allerdings mit Ausnahmen und Auflagen. So darf das TFL nur bei guten Bedingungen dem Abblendlicht vorgezogen werden, was heißt, bei Regen, Schneefall oder der Dämmerung sowie bei Dunkelheit ist das Abblendlicht einzuschalten. Auch müssen die Zweiräder über 50cm³ verfügen oder schneller als 45km/h fahren.


Woher der Sinneswandel?

Hintergrund der Änderung ist, dass Zweiräder generell, durch ihr schmaleres Äußeres, besser gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar sein sollen. Deshalb gab es die Pflicht zum Abblendlicht. Seit einiger Zeit gib es jedoch auch Tagfahrlicht das auf LED Technik basiert. Die Vorteile liegen auf der Hand, ein geringerer Energieverbrauche und ein bis zu viermal intensivere Leuchtkraft. Die Lichtbündelung die zum beim Abblendlicht zum Ausleuchten der Straße benötigt wird ist zwar nicht vorhanden, das jedoch am Tage keine Rolle spielt.

Gibt es Auflagen?

Die Auflagen für den Anbau und den Betrieb sind klar geregelt. So müssen sie ein Prüfzeichen besitzen und automatisch mit dem Anschalten der Zündung eingeschaltet werden. Auch müssen sie automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Eine Ausnahme bildet die Dimm Funktion die das TFL übernimmt um als Begrenzungsleuchte (Standlicht) verwendet zu werden, sofern das Abblendlicht eingeschaltet wird. Wirddie Lichthupe verwendet, darf es eingeschaltet bleiben, zudem muss das Rücklicht an sein, die Nummernschildbeleuchtung kann muss aber nicht an sein.

Weiterhin ist die Zahl der Lichter am Zweirad auf zwei begrenzt und auch ihre Platzierung am Bike unterliegt gewissen Auflagen.

2013 KTM 1190 Adventure mit TFL

 

Wo darf montiert werden?

Die Anbringung bzw. Montage ist mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers, sowie seitlich erfolgen. Sofern der Anbau seitlich ist, darf das Tagfahrlicht nicht mehr als 25 Zentimeter aus der Fahrzeugmitte entfernt sein. Sollten zwei TFL angebaut sein, dann dürfen sie nur symmetrisch zur Fahrzeugmitte montiert werden. Der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Dies gilt nicht sofern es im Hauptscheinwerfer integriert ist oder symmetrisch in der Fahrzeugsilhouette liegt. Auch dürfen sie nicht dichter als 40 Millimeter zum Blinker montiert werden, ansonsten gelten Sonderregelungen die die Sichtbarkeit des Fahrtrichtungsanzeigers betreffen.

Weiterhin muss das Tagfahrlicht mindesten 25 Zentimeter über und maximal 1,50 Meter über dem Boden  
angebracht werden.

Welche TFL's dürfen montiert werden?
Tagfahrleuchten müssen zudem nach ECE-R 87 geprüft sein, weiß leuchten und horizontal nach vorne strahlen. Sie dürfen, meistens bauartlich beim Motorrad bedingt, mit dem Lenker mitschwenken.

Muss ich zur Montage in die Werkstatt und es auch eintragen lassen?

Der Anbau kann eigenhändig vorgenommen werden, eine Abnahme durch z.B. den TÜV muss nicht erfolgen, ebenso wie der Eintrag in die Papier nicht notwendig ist. Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung durch eine Prüfstelle, müssen der Anbau und die Tagfahrleuchten allen Anordnungen entsprechen.

Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..