Ampelsystem der Punktereform ab 1.Mai 2014In der 50 Jährigen Geschichte der Sündenkartei und des Punkteregisters, mit Sitz in Flensburg, wird es ab  dem 1.Mai 2014, zu größten Reform kommen. Was wird sich ändern und auf was müssen wir Führerscheinhalter  und Fahrzeugbesitzer achten?

Die Änderungen die als Kompromiss am 26.6.2013 gefunden wurden und nun die Neuregelung ab 1.5.2014 betreffen sind in Kürze:

Das System basiert auf eine 8 Punkte Ampel. Angefangen von der Vormerkung bei 1-3 Punkten für grün, über 4-5 Punkte in Gelb für eine Ermahnung, bis hin zu 6 und 7 Punkte für eine Verwarnung und letztendlich droht der Entzug in schwarz bei 8 Punkten. Das neue System besteht somit nur noch aus drei statt wie bisher sieben Kategorien. Wichtig ist auch, dass die Maßnahme (Ermahnung, Verwarnung und Entziehung) ab dem Datum des Vergehens und nicht der Rechtskraft, greifen.

Künftig wird jeder Verkehrsverstoß einzeln bewertet. Damit wird bei einem erneuten Verstoß die Frist alter Einträge nicht unbedingt automatisch verlängert.

Zukünftig werden alle Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60€, heute noch 40€, und Verkehrsstraftaten in das Zentralregister eingetragen. Ab dem Mai 2014 entfallen folgende Punkte:

- Beleidigungen im Straßenverkehr
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Kennzeichenmissbrauch (nur wenn damit kein Fahrverbot einhergeht)
- Unfälle mit leichter Verletzung (nur wenn damit kein Fahrverbot einhergeht)

- unberechtigtes Befahren von Umweltzonen
- nicht Beachtung der Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches
- Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW's
- nicht Beachtung der Kennzeichenreglung

Davon unabhängig werden die Verstöße jedoch weiterhin geahndet, es erfolgt lediglich keine Eintrag ins Register.

Jeder kann seinen Punktestand in Flensburg erfragen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind jedoch einige Punkte zu beachten:

- Auskunft per Telefax ist nicht möglich
- Auskunft per Telefon ist nicht möglich
- schriftliche Auskunft durch die Post mit kostenpflichtiger beglaubigter Unterschrift, oder Kopie des  Personalausweises oder Passes (Vorder- und Rückseite)
- Personalausweise die nach dem 1.11.2010 mit Online-Ausweisfunktion erstellt wurden können auch ei  
Online-Antrag erstellen: https://www.kba-online.de/vzronline/vzranfrage.do

Wer bis zum 1.Mai eine Eintragung im Register hat die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen wird, kann sich freuen, denn diese werden automatisch gelöscht. Eintragungspflichte Punkte werden zudem reduziert, sodass z.B. mehrere Beleidigungen als eine gezählt werden. Nachfolgende Übersicht zeigt die Umrechnung verbleibender Eintragungen die nicht gelöscht werden:

Punktestand vor

01.05.2014

Punktestand neu
1 - 3 1
4 - 5 2
6 - 7 3
8 - 10 4
11 - 13 5
14 - 15 6
16 - 17 7
≥ 18 8

Wer bis zum 1.5. einen Punktestand von 12 Punkten vorweisen kann, wird ab dem 1.5.2014 mit 5 Punkten im Zentralregister in Flensburg geführt. Dies steht im Ampelsystem für gelb, also einer Ermahnung.

Im Allgemeinen betrachtet werden nur noch Verstöße die gegen die Verkehrssicherheit sind mit Punkten bewertet. Dies regelt die Anlage 13 der FeV, die wie folgt regelt:

1 Punkt = Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte = grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
3 Punkte = Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Auch zukünftig wird es möglich sein seine gesammelten Sündenpunkte abzubauen. Dies jedoch in etwas anderer Form. Wer freiwillig mit einem Stand von 1 bis 5 Punkten an dem ca. 400€ teuren Fahreignungsseminar teilnimmt, wird 1 Punkt erlassen. Im aktuellen Recht können Punkte durch ein Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung abgebaut werden. Diese Maßnahmen werden bei der Umstellung berücksichtigt. Daher als Tipp - jetzt noch umfangreich Punkte abbauen, denn auch wie heute schon so wird es ab dem 1.5. nur einmal in fünf Jahren möglich sein Punkte abzubauen.

Wie lange werden die Punkte im Zentralregister erhalten bleiben und werden sie ggf. durch neue verlängert? Auch dieser Punkt wird sich in der Reform ändern. So sollen zukünftig starre Tilgungsfristen gelten, also ohne die Verlängerung durch neue Taten.

2,5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten
5 Jahre - Straftaten mit 2 Punkten
10 Jahre - Straftaten mit 3 Punkten

Abschließend noch eine Übersicht über die Verstöße die durch die neue Punktereform ab dem 1.5.2014 teuer werden:

Handyverstoß von 40 € auf 60 €
Winterreifenpflicht von 40 € auf 60 €
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen von 40 € auf 60 €
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen bei Gefährdung
von 50 € auf 70 €
Missachtung der Kindersicherungspflicht von 40 € auf 60 €
Missachtung der Kindersicherungspflicht bei Gefährdung
von 50 € auf 70 €
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt von 50 € auf 70 €
Vorfahrtverstoß von 50 € auf 70 €
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich von 40 € auf 60 €
Fahren ohne Zulassung von 50 € auf 70 €
Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten  von 50 € auf 60 €
HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen von 40 € auf 60 €
Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) von 50 € auf 70 €

Da diese die neue Eintragungsgrenze von 60€ überschreiten und bedeutend für ihre Verkehrssicherheit sind, werden diese auch ins Zentralregister eingetragen. Nachfolgende Verstöße werden zwar teurer, dafür aber nicht mehr ins Register eingetragen:

Umweltzone von 40 €
auf 80 €
fehlendes Kennzeichen von 40 €
auf 60 €
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage von 50 €
auf 100 €
Kennzeichen abgedeckt von 50 €
auf 65 €
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw von 380 €
auf 570 €
   
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..