Einem Motorradfahrer wurde das Motorrad von einem Kaufinteressenten bei einer Probefahr entwendet. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und dem Geschädigten 10650 Euro Entschädigung aus seiner Teilkasko zugesprochen. Der Geschädigte hatte sich nicht von der richtigen Identität des Diebes vergewissert. Dennoch ging das OLG nicht von Versicherungsbetrug und dem Erlöschen seiner Versicherung aus.

Der Interessent stellte sich mit falschen Namen vor. Der Verkäufer wollte keinen Ausweis sehen, glaubte ihm und überlies sein Motorrad, eine BMW  R12000, zur Probefahrt. Die Fahrzeugpapiere hat er behalten, der Interessent verschwand und ließ sein Motorrad, mit dem er zum Verkäufer fuhr, zurück. Die Yamaha FJ1100 war ein Bastler Bike und hatte grade mal einen Wert von 600€ und war nicht umgemeldet. Die Personalien des Diebes konnten nicht ermittelt werden. Die Versicherung verweigerte eine Entschädigung.Der Kläger habe grob fahrlässig gehandelt und dem angeblichen Käufer sein Motorrad zu einer örtlichen und zeitlichen nicht begrenzten Probefahrt überlassen. Das OLG wieder sprach der Aussage der Versicherung und teilte mit, dass sich der Verkäufer dem Interessenten das Motorrad zu einer zeitlichen und örtlich begrenzten Probefahrt übergeben hatte, nämlich im kleinen Ort in dem der Versicherte wohnt. Dafür spricht, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben wurde. Sein Motorrad sei somit im Sinne der Versicherungsbedingungen entwendet worden. Auch eine grobe Fahrlässigkeit kann dem Verkäufer nicht unterstellt werden. Auch wenn er sich keinen Ausweis zeigen lassen hat und auch keine Sicherheit hinterlegen ließ. Es ist zwar sorgfaltswidrig, aber keiner grober Verstoß, außerdem hat der Käufer sein im Straßenverkehr zugelassenes Motorrad hinterlassen.

Urteil vom 22.07.2008, Az.: 9 U 188/07

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..