Nach einem Unfall steht Geschädigten Ersatz für beschädigte Kleidung zu. Allerdings gibt es je nach Alter Abzüge. Anders verhält es sich jedoch bei einem Motorradunfall. Hier dienen Motorradkombis der Sicherheit des Fahrers und sind daher in Höhe des Kaufpreises zu erstatten,  wenn sie noch relativ neuwertig waren.(LG Oldenburg 2002, DAR 02,171)

 2.Fall

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers zahlen. Für ältere Kleidung kann kein Abzug  geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre  alten Helm. Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..