Um nicht zum Verkehrssünder zu werden, fuhr ein Mofafahrer vor einer roten Ampel auf den Fußweg und dann rechts daran vorbei. Ein Irrtum - er wurde doch zum Verkehrssünder. Ein Gericht wertete sein Verhalten als Rotlichtverstoß und bestrafte ihn entsprechend.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mofa-Fahrer die Straße vor einer roten Ampel über den abgesenkten Bordstein verlassen und war an der Ampel vorbei auf dem Gehweg nach rechts abgebogen. Etwa zehn bis fünfzehn Meter hinter der Ampelanlage fuhr er wieder auf die Fahrbahn. Das OLG Hamm sah darin einen  Rotlichtverstoß. In seiner Entscheidung war für das Gericht ausschlaggebend, dass der Mofa-Fahrer im unmittelbaren Kreuzungsbereich wieder in den durch die Ampel geschützten Verkehrsraum eingefahren war. Der  Gehweg rechts von der Fahrbahn gehört nämlich ebenfalls zu dem von der Ampel geschützten Bereich. (OLG Hamm v. 25.04.2002,AZ. 2 Ss OWi 222/02)
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..