({mos_sb_discuss:28}) Situation:
Ich musste mit meinem Motorrad in einer Kurve einen Hasen ausweichen, dabei kam es zum Sturz. Zahlt die Teilkaskoversucherung diesen Wildschaden?

dazu von www.hilfe-zum-recht.de:

Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen durch bloßen Ausweichen- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden anders als bei Vollkaskoverträgen - nicht gedeckt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch in zwei Urteilen vom Mai 2001 richtigerweise die besonderen physikalischen Verhältnisse bei Motorrädern berücksichtig.

Wenn das Vorderrad in Schräglagen ein Kleintier erfasse und überrolle, sei die Gefahr groß, dass das Motorrad seitlich wegrutsche. In so einer Unfallsituation, die im Streitfall von Zeugen oder einem Gutachter bestätigt werden muss, sei daher ein Ausweichmanöver das kleinere Übel. Erleidet der Versicherte Nachteile, um einen größeren Schaden abzuwenen oder gering zu halten, so muss die Versicherung ihm einen so genannten Rettungsschaden ausgleichen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass es sich bei dem Tier um Haarwild (Hase, Kaninchen, Fuchs)handeln
muss. Bei einem Hund oder einer Katze ist die Einstandspflicht der Versicherung nicht gegeben.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..