({mos_sb_discuss:28}) Situation:

Ein neunjähriger Junge überquert mit seinem Fahrrad, ohne auf den Verkehr zu achten, eine Straße. Ein Motorradfahrer, der dem Kind ausweicht, verletzt sich und beschädigt sein Bike. Schadenshöhe 5200 Euro.

Das Oberlandesgericht Oldenburg wies dessen Klage Ende 2004 ab [Az 1 U 73/04]. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach Kinder unter zehn Jahren bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung nicht für den fahrlässig angerichteten Schaden haften. Auch eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sei nicht erkennbar, so das Gericht.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..