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Coburg (nso) – Bei einem Italienurlaub stürzt eine Motorradfahrerin. Ihr Ehemann auf dem nachfolgenden Bike kommt durch herumfliegende Teile zu Fall. Doch die Haftpflichtversicherung zahlt den Sachschaden (4400 Euro) nicht. Beide Motorräder gehörten dem Ehemann und waren bei einer Assekuranz versichert. Das Landgericht Coburg (Az 33 S 82/04) gab der Versicherung Recht. Der Haftpflichtschutz greife nicht, wenn bei einem Unfall zwei Fahrzeuge desselben Versicherungsnehmers beteiligt seien, so das Gericht. Die Haftpflicht solle den Versicherten von Ansprüchen Dritter freistellen. Sie bezwecke nicht die Deckung von Schäden, die er sich selbst zugefügt oder durch eine mitversicherte Person erlitten habe.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..