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Bochum (nso) – Ein Rollerfahrer stellt seinen Scooter auf einem Parkplatz ab.
Als das Zweirad aus ungeklärter Ursache umkippt, beschädigt es
den nebenstehenden Pkw. Die Halterin verlangt Schadenersatz, aber der Scooter-Fahrer lehnt das ab, weil er sich keiner Schuld bewusst ist. So landet der Fall vor dem Landgericht Bochum, das dem zahlungsunwilligen Rollerpilot die Schuld gibt. Er müsse für die Betriebsgefahr seines Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr haften. Es komme dabei nicht darauf an, ob er selbst einen Fehler gemacht habe, so das Gericht.
Die Instabilität des abgestellten Rollers berge die Gefahr des Umkippens (Aktenzeichen 5 S 195/03).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..