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Berlin (hor) – Ein mehr als zwölf Monate altes Motorrad darf nicht als „fabrikneu“ oder als „Neufahrzeug“ verkauft werden. Eine längere Standzeit führe zu Wertverlust, so das Urteil des Landgerichts Berlin. Ob es tatsächlich während der Standzeit zu Mängeln am Fahrzeug gekommen sei, werteten die Richter als unerheblich. Damit war die Klage eines Motorradkäufers erfolgreich, dem ein Händler ein Bike als Neufahrzeug anpries, das 16 Monate vor dem Verkauf produziert worden war. Der Kläger darf das Motorrad jetzt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben (Az: 18 O 452/03).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..