({mos_sb_discuss:28}) Hildesheim (hor) – Bei der Fahrt in Autoreisezügen sind Kfz im Schadensfall wie Reisegepäck zu behandeln. Das Amtsgericht Hildesheim urteilte, dass das Bahnunternehmen haftet, das das Kfz zur Beförderung annehme (Az 18 C 199/04). In diesem Fall wurde während der Fahrt von Bozen nach Hildesheim ein Spiegel am Pkw des Klägers abgebrochen, der von der Deutschen Bahn Schadensersatz verlangte. Voraussetzung bei internationalen Transporten: Das Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr (COTIF) gilt in den durchfahrenen Ländern.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..