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Die ab Mai in Kraft tretende witterungsabhängige Ausrüstungspflicht trifft Motorradfahrer besonders im Winter hart. Bei Nichtbeachtung droht Bikern ein Bußgeld von bis zu 40 Euro.
Die im Frühling in Kraft tretende witterungsabhängige Ausrüstungspflicht von Kraftfahrzeugen gilt auch für Motorräder. Darauf weist die in Stuttgart erscheinende Zeitschrift «Motorrad» hin.

Bei Schnee und Eis Bike stehen lassen
Am 1. Mai tritt der neue Passus der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehöre insbesondere die Ausrüstung mit einer geeigneten Bereifung. Weil es für Motorräder dem Magazin zufolge keine Winterreifen gibt, müssten Biker bei Schnee und Eis notfalls auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten.

Bei einem Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht ist eine Geldbuße von 20 Euro fällig. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch einen im Schnee liegen gebliebenen Kraftfahrer behindert, erhöht sich die Buße auf 40 Euro.


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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..