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OVG Hamburg urteilt
Führerschein weg
Hamburg (hor) Nach aktuellen Untersuchungen ist bei einem Grenzwert von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu rechnen. Wer nach dem Cannabis-Konsum mit mehr THC am Lenker erwischt wird, kann sich auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten und ein Drogenscreening gefasst machen. Kommt der Fahrer der Aufforderung zur Untersuchung nicht nach, ist der Führerschein unter Umständen weg – auch wenn der Betroffene erstmals geraucht hat (OVG Hamburg, Az: 3 Bs 87/05).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..