nackter BikerEin Motorradfahrer der sich selber nur unzureichend schützt, also keine oder nicht ausreichend schützende Sicherheitsbekleidung trägt, erhält weniger Schmerzensgeld. So sah es das Oberlandesgericht in Brandenburg in dem Urteil zum Aktenzeichen 12 U29/09 vom 23.07.2009. In diesem Verfahren wurde entschieden, dass die unzureichende Schutzkleidung ein Verschulden gegen sich selbst darstellt. Ein ordentlicher und verständiger Mensch lasse die Sorgfalt außer Acht, um sich zu schützen, wenn er ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, so das Olg.

In diesem konkreten Fall fuhr ein Biker ohne ausreichende Schutzkleidung an den Beinen, kam in einem Verkehrsunfall zu Sturz und wurde unverschuldet verletzt. Hätte er z.B. eine Lederkombi getragen würden die Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen geringer ausfallen. Daher wurde dieser Aspekt bei der Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt und viel wesentlich geringer aus.

Der Gesetzgeber schreibt keine Sicherheitsbekleidung vor, es muss lediglich ein geeigneter, und im Straßenverkehr zugelassener Helm getragen werden - Helmpflicht.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..