BlitzkastenDas Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine doppelte Geschwindigkeitsübertretung auch zwei Mal bezahlt werden muss.

In diesem Fall fuhr der Betroffene mit 141km/h durch einen Blitzer, erlaubt waren 100km/h. Wenig später wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf 80km/h begrenzt durch die der Fahrer mit 97km/h fuhr. Beide Ereignisse fanden in verschiedenen Bereichen statt, sodass dass betroffene Ordnungsamt für den beide Vorfälle eine Geldbuße von 140€ und ein 4 monatiges Fahrverbot verhängte. Als Erklärung: Als der Fahrer von 140km/h runter bremste, wurde er durch die Blitzanlage auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Daher handelt es sich beim zweiten Verstoß um eine neue Tat, die auch entspr. neu geahndet werden muss.

 Hier gilt nicht der Grundsatz, dass die schlimmste Tat überwiegt und nur zählt.

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 458/07 OLG Hamm

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..