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Was geht und was nicht?

München/Karlsruhe (hor) Als "Wegelagerer" bezeichnete ein Fahrer einen ihn kontrollierenden Polizisten. Vor Gericht kam er durch: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sichere jedem Bürger zu, Maßnahmen kritisieren zu dürfen, so das Bayerische Oberste Landgericht (Az 1 St RR 163/04). Weniger Verständnis zeigten die Richter, als ein ertappter Verkehrssünder einem Blitzgerät den gestreckten Mittelfinger entgegenhielt. Die Geste habe den auswertenden Polizisten gegolten: 600 Euro Strafe (Az 5 St RR 30/00). "Sie können mich mal", sagte ein Karlsruher zu einer Politesse, die vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verlor (1 Ss 46/04). Das mögliche Satzende "...gern haben."
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..