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Mehr Sicherheit

Bisher gab es nur eine Empfehlung des Industrieverandes Motorrad (IVM), die in Form eines Aufklebers allen Quadfahrern emfahl, den Helm zu tragen. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Sicherheitslücke geschlossen: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So lautet die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die laut IVM durch einen Bundesratsbeschluss ab sofort in Kraft tritt.
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..