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LG München, Aktenzeichen: 17 O 2088/05 – Urteil vom 07.08.2006

Verschuldet ein Autofahrer durch ein unnötiges und riskantes Bremsmanöver – das so genannte Ausbremsen – einen Unfall unter den nachfolgenden Fahrzeugen, muss er für die Schäden mit aufkommen. Auf diese Entscheidung des Landgerichts (LG) München I machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam. Zum Fall: Ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau waren auf einer mehrspurigen Straße unterwegs. Auf Höhe einer Ausfahrt legt ein Autofahrer drei Fahrzeuge vor ihnen ohne Vorwarnung eine Vollbremsung hin, die ihm folgenden Fahrzeuge müssen ebenfalls stark abbremsen. Auch der Motorradfahrer muss scharf bremsen und es kommt zum Sturz. Er und die Frau werden auf die Fahrbahn geschleudert, ihr Motorrad beschädigt. Währenddessen gibt der Autofahrer wieder Gas, überfährt die rechte durchgezogene Linie und Sperrfläche und verschwindet. Das Paar verklagte den Verkehrsrowdy auf Schadenersatz. Das LG kommt aufgrund von Zeugenaussagen zu der Einschätzung, der Sachverhalt habe sich so abgespielt, wie das klagende Paar darstellte. Er verurteilte den Autofahrer deshalb zur Übernahme von 2/3 des Schadens. 1/3 müssen die Kläger selbst tragen, denn jeder Verkehrsteilnehmer muss seinen Abstand zum Vordermann so wählen, dass er auch bei unvermuteten Vorkommnissen noch bremsen kann, so der Richter. Zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen erhält das Ehepaar die Gutachterkosten in Höhe von 5.000 Euro erstattet, die Frau, die beim Sturz Prellungen erlitt, stehen zudem 200 Euro Schmerzensgeld zu.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..