Wird ein Motorrad geblitzt, gibt der Halter des Motorrades jedoch an, dass einer seiner Brüder gefahren sei, so darf das Gericht den Besitzer nicht anhand der “festgestellten Übereinstimmung der Augen und der Augenbauenpartie” zwischen Halter und Lichtbild des Radars verurteilen ( hier : Geldbuße 300 Euro, 3 Monate Fahrverbot ). Die Merkmale sind “nicht ausreichend charakteristisch”. ( OLG Braunschweig, 1 Ss (B) 21/03 )
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..