Ein Mofafahrer, der sich einer Polizeikontrolle entzieht, weil er glaubt, er würde überfallen und 2 Stunden später mit 0,93 Promille Alkohol im Blut angetroffen wird, darf nicht mit einem 3-monatigen Fahrverbot belegt werden, wenn das Gericht keine genauen Feststellungen getroffen hat, wann und wie es zu welcher Blutalkoholkonzentration gekommen ist und der  Mofafahrer behauptet, er habe erst nach seiner Fahrt getrunken ( OLG Hamm, 2 Ss OWi 956/02 )
Kommentare - Werde Mitglied und schreibe einen Kommentar.Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
  • Keine Beiträge vorhanden.
  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..