Für ein an einem Hotel abgestelltes Motorrad haftet der Gastwirt auch dann nicht, wenn er dem gast einen bestimmten Platz am Haus dafür zugewiesen, ihm versichert  hat, es sei “noch nie etwas weggekommen” und er sein haus im Prospekt als für Biker “besonders geeignet” anpreist ( OLG Naumburg, 4 U 103/02 )
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..