Bei Gewitterschauern suchen immer  wieder Motorradfahrer Schutz auf der Standspur der Autobahn unter einer Brücke.. Das ist jedoch verboten. Allerdings ist dem Motorradfahrer nicht zwingend eine Mitschuld anzurechnen, wenn er dort in einen Unfall verwickelt wird. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Celle hervor. Im entschiedenen Fall hatte eine Frau bei starkem Regen die Gewalt über ihr Auto verloren und war auf die Standspur geraten. Dort erfasste sie einen unter einer Brücke stehenden Motorradfahrer. Da der Biker sich dort verbotswidrig aufhielt, hatte die Vorinstanz noch eine Mithaftung des  Motorradfahrers von 25 Prozent angenommen. Anders und sehr spitzfindig argumentierte das OLG Celle: Da die Frau allein aufgrund eines Fahrfehlers von der Straße abgekommen war, wäre es zu dem Unfall auch  dann gekommen, wenn der Biker auf der rechten Fahrbahn gefahren wäre. (OLG Celle, 14 W 48/01, VersR 2003, 658).
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..